Berufsberatung der Agentur für Arbeit

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Die Oberschule Scharnebeck (Duvenbornsweg 5a, 21379 Scharnebeck) besteht seit dem 01.08.2012 und ist ein Zusammenschluss der ehemaligen Schulen „Hauptschule am Schiffshebewerk“ und „Elbmarsch-Realschule“ im Schulzentrum Scharnebeck. Sie umfasst derzeit ca. 620 Schülerinnen und Schüler sowie 50 Kolleginnen und Kollegen (43 Lehrkräfte und sieben Personen des nichtlehrenden Personals) und ist eine offene Ganztagsschule im Aufbau.

Das folgende Konzept gibt einen Überblick über die Beratungsstruktur und die Verbindlichkeit derselben in der Oberschule Scharnebeck.

Neben der Darstellung des spezifischen Einsatzes einer Beratungslehrkraft geht es in diesem Konzept über diesen Rahmen hinaus um die Darstellung der Beratungs-angebote der OBS Scharnebeck in Gänze, welche in gleichzeitiger Ergänzung und Abgrenzung zu der Tätigkeit eines Beratungslehrers stehen.

Inhaltsverzeichnis

1. Der rechtliche Rahmen………………………………………………………            Seite 2

2. Allgemeine Ziele und Aufgaben……………………………………………             Seite 2

3. Grundsätze der Beratung……………………………………………………           Seite 3

4. Eigenschaften des Beratungssystems der OBS…………………………             Seite 4

5. Darstellung der Personen mit Beratungsaufgaben………………………              Seite 5

6. Evaluation…………………………………………………………………….             Seite 11

1. Der rechtliche Rahmen

Der rechtliche Rahmen ist gekennzeichnet durch den Runderlass vom 08.04.2004 in Ergänzung des Erlasses vom 01.11.2008:

Im RdErlass des MK v. 1.11.2008 „Einsatz und Weiterbildung von Beratungslehrern“ wird der Schule in Punkt 4.4 „Aussagen über den spezifischen Beratungsbedarf, das Beratungskonzept der Schule und den geplanten Einsatz der Beratungslehrkraft im Rahmen dieses Konzepts“ vorgegeben.

Diese Maßgabe basiert auf dem RdErlass des MK vom 08.04.2004, in welchem der Schule die Entwicklung und Fortschreibung eines Beratungskonzeptes vorgegeben wird; außerdem wird die Evaluation desselben festgeschrieben.

 

2. Allgemeine Ziele und Aufgaben

a. Die Veränderungen der Schule als Lern- und Lebensort und des gesellschaftlichen Umfeldes, welches sich direkt und indirekt auf den Lern- und Lebensort Schule niederschlägt, und damit einhergehend veränderte Anforderungen an Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern machen sowohl langfristige als auch kurzfristige Unterstützung im Rahmen eines Beratungssystems notwendig und unumgänglich.

b. Die Schule als „lernende Schule“ arbeitet an der qualitativen Ausgestaltung der Unterrichts- und Erziehungsprozesse und sieht darin eine wesentliche Entwicklungsaufgabe. Sie benötigt auf dem Weg zur Qualitätssteigerung Beratung und Unterstützung für aktuelle und langfristige Anforderungen, z.B. bei der Lernförderung, dem sozialen Miteinander, einer konstruktiven Konfliktbewältigung und präventiven Aufgaben, um nur einige Bereiche zu nennen.

3. Grundsätze der Beratung (insbesondere für Beratungslehrkräfte)

-           Freiwilligkeit

Der Ratsuchende bestimmt Beginn und Ende einer Beratung. Er gibt das Problem vor und es liegt in seiner Verantwortlichkeit, ob er die erarbeitete Problemlösung in der Praxis umsetzt oder nicht.

-           Unabhängigkeit des Beraters

Die Beratung ist funktionell unabhängig und erfolgt ohne Weisung. Der Berater

unterliegt „einem relativen Grad der Unabhängigkeit in Bezug auf das Problem und etwaige Lösungen.“[1]

-           Verschwiegenheit/Vertraulichkeit

Berater müssen Informationen, die sie in vertraulichen Beratungsgesprächen erhalten, für sich behalten, es sei denn, sie werden ausdrücklich durch den Ratsuchenden von ihrer Schweigepflicht befreit.

-           Verantwortlichkeit (Beachtung der Verantwortungsstruktur)

Die an der Beratung Beteiligten bleiben für ihren Bereich eigenverantwortlich tätig. Betrifft das angesprochene Problem jedoch nicht nur den Ratsuchenden, sollte der Berater möglichst frühzeitig unmittelbar beteiligte oder zuständige Personen unter Beachtung der Verantwortungsstruktur einbeziehen.

-           Einbindung in das Beratungskonzept

Da in der Institution Schule viele Personengruppen beratend tätig sind, ist im Sinne einer transparenten Beratungsstruktur eine klare Arbeitsteilung eine Hilfe für alle an der Beratung Beteiligten.[2] Jeder Berater klärt daher im Einklang mit diesem Beratungskonzept seine / ihre Zuständigkeit.

4. Eigenschaften des Beratungssystems der OBS

Eltern, Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte müssen auf ein unkompliziert erreichbares Beratungssystem zurückgreifen können, um bei Problemen angemessene Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten, z. B. im Verlauf der geplanten Schullaufbahn, bei Leistungseinbrüchen oder bei Konflikterfahrungen.

Hierzu werden zwischen Lehrkräften, Eltern und Schülern Informationen über das Schülerbuch, Telefongespräche, Einzeltermine beim Fach- bzw. Klassenlehrer, Elternsprechtage und Elternabende der Klasse ausgetauscht; des Weiteren bestehen zusätzliche Angebote z.B. zu Einzelfallberatung, Gruppenarbeit und Prävention. Diese Möglichkeiten eröffnen insbesondere die Beratungsangebote des Beratungslehrers, der Schulsozialarbeit sowie externer Kooperationspartner wie z.B. PädIn und die Einbindung in das regionale Beratungsnetzwerk.

 

Die Beratungsstruktur sieht dabei wie folgt aus:

  • Zunächst finden Schülerinnen und Schüler auf der schülereigenen Ebene A ein Angebot zur Bewältigung von Schwierigkeiten durch das Angebot der Konfliktlotsen; die Konfliktlotsen werden dabei von der Beratungslehrkraft betreut und beraten; sie erhalten in regelmäßigen Treffen auch Supervision durch den Beratungslehrer / die Beratungslehrerin.
    Zusätzlich ist auf dieser Ebene das Angebot der SV zu sehen, welche den Schülerinnen und Schülern in und außerhalb der SV-Sitzungen für ihre Anliegen zur Verfügung stehen.
  • Auf der Ebene B stehen Schüler/-innen, Eltern und Lehrkräften die Angebote der Klassen- und Fachlehrkräfte zur Verfügung, ebenso das Beratungsangebot des Beratungslehrers / der Beratungslehrerin, der Schulsozialarbeit und ggf. der Zuhilfenahme externer Beratungsstellen.
  • Auf der Ebene C gibt es die Möglichkeit eines Beratungsgespräches mit der Schulleitung; diese Ebene lässt sich für Schüler und Eltern grundsätzlich nur über Ebene B erreichen.

5. Darstellung der Personen mit Beratungsaufgaben

EBENE A:

5a. Schülerinnen/Schüler als Konfliktlotsen (EBENE A):

Die OBS Scharnebeck bildet jährlich sog. Konfliktlotsen in der Mediation von Konflikten zwischen Schülerinnen und Schülern aus, die vom Beratungslehrer in ihrer Arbeit unterstützt werden. Damit bietet die Schule ein niedrigschwelliges Konfliktmanagement von Schülern für Schüler an; die Konfliktlotsen sind bei „kleineren“ Konfliktsituationen des Alltags die ersten Ansprechpartner für alle Schülerinnen und Schüler.

5b. Schülerinnen/Schüler als SV-Mitglieder (EBENE A):

Schülerinnen und Schüler der Schülervertretung (SV) stehen allen Schüler/-innen über ihre Klassensprecher für Wünsche und Anregungen zur Gestaltung des Schulalltags zur Verfügung.

5c. SV-Lehrer (EBENE A):

Besondere Beratungsaufgaben kommen auf die mit der SV-Beratung beauftragte(n) Lehrkraft / Lehrkräfte zu, die die Schülervertretung der Schule in ihren verfassten Aufgaben berät, sie bei der Konferenzarbeit unterstützt und die Wahlen der Schülervertretung begleitet. Diese Lehrkraft ist von der Schülerschaft gewählt.

EBENE B:

5d. Fachlehrer/-innen (EBENE B):

Fachlehrkräfte beraten Schülerinnen und Schülern und deren Eltern im Rahmen des Aufgabenbereiches ihres Faches, z.B. beim Elternsprechtag, zu bestimmten von den Fachlehrern festgelegten Sprechzeiten oder bei Einzelterminen nach Absprache.

Die Fachinhalte, der Leistungsstand, die Grundsätze der Leistungsbewertung, das Arbeits- u. Sozialverhalten sowie damit verbundene Schullaufbahnmöglichkeiten können u.a. Inhalte der Gespräche sein. Die Fachlehrkräfte sind fachbezogen die ersten Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern.

5e. Klassenlehrerinnen und -lehrer (EBENE B):

Klassenlehrkräfte beraten Schülerinnen und Schülern und deren Eltern ihrer Klasse in allen schulischen Angelegenheiten. Sie sind klassenbezogen die ersten Ansprechpartner für alle Beteiligten.

Außerdem obliegt der Klassenlehrkraft die Beratung und Unterstützung der Schüler- und Elternvertreter der Klasse mit den damit verbundenen Informationen.

Zusätzlich können Gespräche mit therapeutischen Einrichtungen oder Nachhilfestellen im Blick auf die Lernentwicklung und das Sozialverhalten und die Mitarbeit an Förderplänen oder Lernentwicklungsberichten der Schule angezeigt sein.

Klassenlehrkräfte können an sog. Hilfeplansitzungen nach § 36 Abs. 2 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) teilnehmen und ihre Erfahrungen einbringen.

5f. Beratungslehrer / -in (Ebene B)

Abgrenzung zu anderen Personen mit Beratungsaufgaben:

Die Beratungslehrerin / der Beratungslehrer steht allen Schülern/Schülerinnen, Eltern und Lehrkräften einer Schule zur Beratung zur Verfügung. Sie / er hat in der Regel eine größere Distanz zum Problem und den beteiligten Personen und hat dabei keine sanktionierende Funktion; sie / er unterliegt dabei insbesondere den Grundsätzen der Beratung (siehe Seite 3).

Mögliche Aufgaben:

  • Einzelfallberatung: Beratung von Schülern/Schülerinnen, ihren Eltern und Lehrkräften bei individuellen Lern-, Leistungs- und Verhaltensproblemen sowie bei sozialen Konflikten in der Schule,
  • Schulische Präventionsarbeit, insbesondere durch ihre / seine Einbindung in das Gewaltpräventionskonzept der Schule und die Betreuung der Konfliktlotsen,
  • Beratung von Schule und Lehrkräften, z.B. bei

- Arbeit mit Schülergruppen und schulklassenbezogenen Problemen, z.B. bei

Prüfungsangst, im Umgang mit „schwierigen“ Schülern, Stress im

Schulalltag…,

- Kontakten zu Jugendamt und Beratungseinrichtungen,

- Beratung des Lehrerkollegiums und der Schulleitung aufgrund von

Erfahrungen aus der Einzelfallhilfe, z.B. Förderdiagnostik,

Unterrichtsbeobachtungen, Supervision,

- Schulinterne Lehrerfortbildungen und Schulentwicklung

(Gruppenmoderation),

- …

Die Beratungslehrkraft informiert regelmäßig die Gesamtkonferenz bzw. den Schulvorstand über ihre / seine Tätigkeiten und Arbeitsschwerpunkte.

5g. Schulsozialarbeit (Ebene B)

Schulsozialarbeit ist ein Angebot der Jugendhilfe am Ort Schule.

Beratung durch Schulsozialarbeit ist als niedrigschwelliges und ganzheitliches Angebot freiwillig, die Beratungsinhalte obliegen der Schweigepflicht. Die Schulsozialarbeiterin ist täglich in der Schule anwesend, erreichbar und ansprechbar - insbesondere für Schüler/innen, Eltern und Lehrer/innen des Hauptschulzweiges. Sie berät, begleitet und unterstützt mit dem Ziel Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen, die Schüler/innen in ihrer individuellen, sozialen und schulischen Entwicklung zu fördern.

Aufgabenschwerpunkt der Schulsozialarbeit ist die Beratung und Unterstützung bei der Berufsorientierung und dem Übergang Schule/Beruf: Unterstützung bei der Suche nach Praktikumsplätzen und Ausbildungsstellen (zum Beispiel Recherche nach Praktikums-, Ausbildungsmöglichkeiten, Einübung telefonischer Kontaktaufnahme), Bewerbungstraining und Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche, Informationen zur und Unterstützung bei der Anmeldung an den Berufsschulen, Vermittlung von Schüler/innen zur Sommerakademie der Leuphana-Universität, Begleitung von Kompetenzfeststellungsverfahren an der Schule…

Beratung für Schüler, Eltern und Lehrer bei individuellen Problemsituationen:

-       für Schüler bei Problemen im Schulalltag (wie Konflikte, Mobbing, Schulunlust, -verweigerung), bei familiären Problemen, bei Identitätsfragen, bei Ängsten …

-       für Eltern bei Problemen ihrer Kinder im Schulalltag, Verhaltensauffälligkeiten …

-       Beratung, Unterstützung der Lehrer und Zusammenarbeit mit den Lehrern, zum Beispiel bei Schulmeideverhalten (Absentismus), bei Verhaltensauffälligkeiten, bei Kindeswohlgefährdungen...

Einzelfallhilfe, Begleitung einzelner Schüler über einen längeren Zeitraum, zum Beispiel Vermittlung von und Begleitung zu weiterführenden Hilfen, Gespräche mit mehreren Beteiligten, Hausbesuche …

Darüber hinaus kann Schulsozialarbeit präventiv in der Projektarbeit wirken.

Schulsozialarbeit ist vernetzt mit regionalen Institutionen und vermittelt bei Bedarf weiter.

Schule und Schulsozialarbeit kooperieren. Beratungslehrer und Schulsozialarbeit kooperieren, stimmen sich ab und verständigen sich auf Abgrenzungskriterien.

5h. SPR (Ebene B)

Der Schulpersonalrat (SPR) vertritt als gesetzliches Mitbestimmungsorgan die Interessen des Kollegiums gegenüber der Schulleitung und der übergeordneten Dienststelle.
Die Kolleginnen und Kollegen haben die Möglichkeit, sich mit Anregungen und Beschwerden an den Personalrat zu wenden. Dieser versucht in Absprache mit den betreffenden Kolleginnen/Kollegen die Umsetzung dieser Interessen in konstruktiver Auseinandersetzung mit der Schulleitung zu erreichen.

EBENE C:

5i. Schulleitung (Ebene C)

Die Schulleitung steht ebenfalls in Angelegenheiten der Beratung allen an der Schule Beteiligten zur Verfügung, insbesondere in den Fällen, in denen andere Beratungsangebote der Schule nicht zur Beendigung der Problemlage geführt haben. Sie ist damit für Kolleginnen und Kollegen ein direkter Ansprechpartner, für Schülerinnen, Schüler und Eltern in aller Regel ein indirekter. Außerdem gibt die Schulleitung verbindliche Auskünfte in Rechtsfragen und stellt den Kontakt zur NLSchB her.

Die Beratung im Rahmen der Schulaufsicht durch die Schulleitung und die Niedersächsische Landesschulbehörde werden in diesem Konzept nicht erfasst.

5j. Externe Partner

Je nach Bedarf können die Ebenen B und C an externe Partner und ihre Angebote vermitteln.

  • Behörden (z.B. Jugendämter, Polizei, Schulbehörde, Gesundheitsamt…)
  • Institutionen vor Ort (z.B. PädIn e.V., PACE, Jugendpflegeeinrichtungen…)
  • Fachberatungsdienste (z.B. MaDonna, Drobs, ProFamilia, STEP, KJPP…)
  • Berufsorientierung (z.B. Agentur für Arbeit, BNW…)

6. Evaluation

Das Beratungskonzept einer Schule muss sich im Rahmen der Qualitätsentwicklung der Schule und der Entwicklung des Schulprogramms der Evaluation stellen, wobei die Zielbeschreibungen in Bezug auf praktische Ergebnisse kritisch zu würdigen sind. Das Konzept versteht sich deshalb grundsätzlich nicht statisch, sondern kann und soll verändert und weiterentwickelt werden.

Dazu legt ein Tagesordnungspunkt „Evaluation des Beratungskonzepts“ auf einer Schulvorstandssitzung den Evaluationsbedarf (z.B. Eltern, Schüler…) fest, die Ergebnisse werden auf der jeweils ersten oder zweiten Gesamtkonferenz des Schuljahres vorgestellt; sich daraus ergebende Anpassungsnotwendigkeiten des Konzeptes werden zeitnah eingearbeitet.

Scharnebeck, 13.04.2011

Griebel, SL



[1] Aus: Norbert Grewe / Heiner Wichterich (Hrsg.): Beratungslehrer in der Praxis. Grundlagen, Aufgaben und Fallbeispiele, Kriftel 1999, S. 22.

[2] Vgl. ebd., S. 24.

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