A)Fortbildungen gehören gem. §51NSchG zu den Pflichten aller Lehrkräfte. Aus dieser Pflicht ergibt sich die Notwendigkeit einer Fortbildungsregelung, welche mit diesem Konzept für die Oberschule Scharnebeck festgeschrieben wird.

B)Das Fortbildungskonzept der OBS Scharnebeck umfasst folgende Eckpunkte:

  • Die Fachkonferenzen der Schule entscheiden auf ihren 2. Sitzungen im 1. Quartal eines Kalenderjahres (Hintergrund ist die an ein Kalenderjahr gebundene Zuteilung der Gelder) über Fortbildungen, die in diesem Fachbereich im Kalenderjahr belegt werden sollen.
  • Zu diesem Zweck ermitteln die Fachleiter die angebotenen Fortbildungsmöglichkeiten für das Fach über den zentralen Fortbildungsserver www.nibis.de, (dort auf Vedab gehen, also Veranstaltungsdatenbank) und stellen die Möglichkeiten/Angebote auf der Fachkonferenz dar.
  • Die Fachkonferenz entscheidet über den Fortbildungsbedarf im Fachbereich und über die/den Kollegen, der die Fortbildung besuchen soll.
  • Alle Fortbildungswünsche werden dann auf dem Dienstweg beantragt, über die Anträge wird umgehend von der Schulleitung entschieden.
  • Zusätzlich verbleibt je nach Lage der Haushaltsmittel und entsprechend geeigneter Angebote externer Anbieter die Möglichkeit, „spontane“ Fort- und Weiterbildungsangebote in Absprache mit dem betreffenden Fachleiter und der Schulleitung für einzelne Kolleginnen und Kollegen oder das gesamte Kollegium zu ermöglichen.
  • Über diese Regelung hinaus werden Fortbildungen wahrgenommen, die entweder
    - verpflichtend (z.B. Erste-Hilfe-Auffrischung) oder
    - bereits fortlaufend gebucht (z.B. Zusammenarbeit mit Fr. Rudolph, LSchB)  
    sind.

C)Die Lehrkräfte informieren nach der Fortbildung die Kolleginnen und Kollegen in geeigneter Form über die Inhalte, z.B. auf Fachkonferenzen, in Gesamtkonferenzen…

Scharnebeck, August 2010

Griebel, SL

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