Unser Leitbild
1. Unser Umgang miteinander
Wir praktizieren einen respektvollen, toleranten und gewaltfreien Umgang miteinander. Dazu gehören Aufrichtigkeit, Umsicht, Hilfsbereitschaft und Achtung der anderen.
Alle an unserer Schule Beteiligten sehen diese als die ihre an und bemühen sich ein Umfeld zu schaffen, in dem sie sich wohl fühlen. Alle gehen fair miteinander um und fühlen sich füreinander verantwortlich.
2. Stärkung der Schülerpersönlichkeit
Unsere Schule hat die Aufgabe, die Schülerinnen[1] auf ein verantwortungsvolles Handeln in der Gesellschaft vorzubereiten.
Wir legen besonderen Wert darauf, dass unsere Schülerinnen Selbstachtung und Würde entwickeln und erleben und Verantwortung für sich und andere übernehmen.
Unsere Schule fördert die individuellen Fähigkeiten und die Kreativität der Schülerinnen. Sie setzt sich dafür ein, Schwächen auszugleichen und Stärken zu unterstützen.
3. Lernkultur
Unser Ziel ist es, durch einen motivierenden Unterricht die Lern- und Leistungsbereitschaft zu fördern.
Daraus resultiert die Förderung der Berufsfähigkeit auf der Basis einer grundlegenden Arbeitshaltung, d.h. Pünktlichkeit, Verlässlichkeit, Sorgfalt und Teamfähigkeit.
4. Aufgaben einer Lehrerin
Wir Lehrerinnen verstehen uns als gelebtes Vorbild in Haltung und Auftreten, um nachhaltig Wissen und Werte zu vermitteln.
Wir begleiten unsere Schülerinnen in ihrem Entwicklungsprozess durch den Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung.
5. Kooperation
Wir arbeiten intensiv und engmaschig mit den Erziehungsberechtigten zusammen.
Unsere Schule ist wichtiger Bestandteil des sozialen Netzwerkes unserer Gemeinde.
6. Mitwirkung
Lehrerinnen, Eltern und Schülerinnen setzen sich gemeinsam in unterschiedlichen Gremien über Stärken und Schwächen der Schule auseinander und arbeiten aktiv an einer positiven Weiterentwicklung.
Die Schülerinnen wirken bei der Gestaltung von Schulveranstaltungen mit, indem sie in die Planung einbezogen werden und an der Ausgestaltung und Auswertung beteiligt sind.
[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im weiteren Verlauf lediglich die weibliche Form verwandt; selbstverständlich sind damit beide Geschlechter berücksichtigt.
Konzepte
Demokratie ist eine Sache der Gesinnung
Grundsätze
Jede Schülerin und jeder Schüler, jede Lehrerin und jeder Lehrer ist für das Gelingen von Schule und Unterricht verantwortlich und kennt ihre/seine Rechte und Pflichten.
Jede Schülerin und jeder Schüler, jede Lehrerin und jeder Lehrer, ebenso die Eltern, tragen zu Rahmenbedingungen bei, die die Durchführung konzentrierten Unterrichts ermöglichen, sowie die Pausen und die außerschulische Freizeit erholsam sein lassen.
Wir bemühen uns um Toleranz und Verständnis füreinander. Wir begegnen daher allen Angehörigen der Schulgemeinschaft mit Rücksichtnahme, Höflichkeit und Fairness.
Wir verzichten bei der Bewältigung von Konflikten auf jede Form von Gewalt und bemühen uns im Konfliktfall um direkte und konstruktive Lösungen.
Schulordnung der Schule am Schiffshebewerk, Scharnebeck
Vorwort:
Unsere Schule ist für einen großen Teil unseres Tages unser Aufenthaltsort. Wollen wir uns hier gemeinsam wohlfühlen, müssen alle durch rücksichtsvolles und verantwortungsbewusstes Verhalten dazu beitragen.
Die Schulordnung hat die Aufgabe, das Zusammenleben und Arbeiten in unserer Schule sinnvoll zu regeln.
Schüler[1], die sich nicht an diese Schulordnung halten, müssen mit Ordnungs- und
Erziehungsmaßnahmen rechnen (siehe Punkt 6).
- VOR Unterrichtsbeginn
- Die Klassenräume stehen den Schülern in der Regel eine halbe Stunde vor Unterrichtsbeginn zur Verfügung.
- Fahrräder, Motorroller und andere Fahrzeuge werden auf den ausgewiesenen Standplätzen des Schulzentrums abgestellt. Das Befahren des Schulgeländes ist in der Zeit von 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr verboten; Ausnahmen erteilt die Schulleitung.
- Schüler, die erst zur zweiten oder einer späteren Stunde Unterricht haben, halten sich bis zum Unterrichtsbeginn leise im Bereich der Cafeteria/Mensa, der Bibliothek oder auf dem Schulhof auf.
- Musikabspielgeräte (MP3, CD…) mit und ohne Kopfhörer werden mit dem Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet und verstaut und dürfen erst nach Unterrichtsschluss außerhalb des Schulgeländes wieder benutzt werden. Für dringende Telefonate steht das Telefon im Sekretariat zur Verfügung.
- WÄHREND des Unterrichts
- Ein störungsfreier Unterricht ist für alle Grundbedingung für ein erfolgreiches Lernen und sorgt für ein positives Schulklima.
- Deshalb sind untersagt:
- der Betrieb von Mobilfunkgeräten zu privaten Zwecken (Handy/ Smartphone/internetfähige Endgeräte; dieses muss AUSGESCHALTET und in der Schultasche verstaut werden); der Betrieb zu Unterrichtszwecken ist nur auf ausdrückliche Genehmigung der unterrichtenden Lehrkraft erlaubt
- das Hören von Musik (siehe Pkt. 1.4), auch mit Smartphone/Handy…
- das Essen und Trinken
- das Kauen von Kaugummi
- das Tragen von Kopfbedeckungen
- das Tragen von Winter- und Regenjacken sowie Handschuhen
Das Essen und Trinken ist nur in Absprache mit der unterrichtenden Lehrkraft erlaubt.
- Toilettengänge sollen innerhalb der Pausen getätigt werden.
- Auch auf den Gängen des Schulgeländes hat Ruhe zu herrschen.
- Pausenregelung
- Sobald die Lehrkraft die Stunde geschlossen hat, verlassen die Schüler zügig die Unterrichtsräume und gehen auf den Schulhof. Die Lehrkraft verlässt als letzte den Raum; ein Pausendienst aus max. zwei Schülern ist möglich. Der Sportplatz, der Busparkplatz, der Schulgarten und der angrenzende Wald sind kein Pausengelände.
- Die Schüler der 9. (HS) und 10. Klassen (HS/RS) unterstützen die Lehrer bei der Aufsicht der Ein- und Ausgänge. Sie sind dabei allen anderen Schülern gegenüber weisungsbefugt. Dabei ist auf die Spieleausleihe in den 5. und 6. Klassen Rücksicht zu nehmen.
- Die für den Ordnungsdienst eingeteilten Schüler holen sich die Gerätschaften beim Hausmeister und sammeln auf dem ihnen zugewiesenen Gelände.
- Notwendige Gänge durch das Schulgebäude (zur Verwaltung, zur Cafeteria und zur Bibliothek) sind in den ersten fünf Minuten der Pause zu erledigen. Dabei ist auf die unterschiedlichen Pausenzeiten des Bernhard-Riemann-Gymnasiums Rücksicht zu nehmen.
- In den Schlechtwetterpausen dürfen alle Schüler im Gebäude bleiben (nicht in den Klassenräumen).
- Nach dem ersten Klingeln ist die Pause beendet.
- Die Schüler und Lehrkräfte gehen am Pausenende unverzüglich zu ihrem Unterrichtsraum oder dem verabredeten Sammelpunkt.
- Nach dem Betreten des Unterrichtsraumes legt jeder Schüler unaufgefordert das Arbeitsmaterial für die kommende Stunde auf den Tisch.
- Der Gebrauch von Handys/Smartphones/internetfähigen Endgeräten und weiteren elektronischen Abspielgeräten ist NICHT ERLAUBT!
- NACH Unterrichtsschluss
- Die Schüler hängen die Stühle ein und säubern ihren Platz (auch unter den Tischen). Ein Klassendienst kann eingerichtet werden.
- Alle Schüler, die mit dem Bus fahren müssen, haben den Busparkplatz zu benutzen (Verlust des Versicherungsschutzes bei Nichtbeachtung).
- Allgemeine Regelungen
- Nach dem Erreichen des Schulzentrums verlassen alle Schüler das Schulgelände erst wieder nach dem jeweiligen Unterrichtsende.
- Rauchen und Drogen aller Art (z.B. Alkohol) sind für alle Schüler im gesamten Schulbereich (einschl. Busplatz) verboten. Dieses Verbot beinhaltet auch ausdrücklich rauchähnliche Produkte wie z.B. E-Zigaretten und E-Shishas! Weiterhin ist während des gesamten Schultages der Verzehr von allen Arten sogenannter "Energydrinks" und koffeinhaltiger Getränke (z.B. "Cola") für Schüler verboten.
- Schule ist kein privater Raum! Die Schüler sollen sich bei der Kleiderwahl fragen, ob die gewählten Kleidungsstücke und die Trageweise geeignet sind, um sich in der Schule zu bewegen, ohne dass sich Mitschüler und Lehrkräfte hierdurch belästigt fühlen können. Als Leitmaß gilt die Angemessenheit des Berufslebens (z.B. keine verfassungswidrigen Äußerungen auf der Kleidung, keine sexualisierenden Kleidungsstücke, keine Jogginghosen außerhalb des Sportunterrichts…). Im Zweifelsfall entscheiden die Lehrkräfte über die Angemessenheit! Den Anweisungen aller Lehrkräfte und Beschäftigten beider Schulen im Schulzentrum ist Folge zu leisten.
- Das Spucken auf den Boden ist verboten.
- Das Überschütten von Schülern mit Mehl o. Ä. ist auf dem Schulgelände und den angrenzenden Bereichen im Umkreis von mind. 300 m untersagt.
- Es ist nicht erlaubt, zubereitete Speisen und offene Getränke aus der Cafeteria herauszutragen.
- Im gesamten Innenbereich darf nicht gelaufen und Ball gespielt werden.
- Es ist nicht erlaubt, auf den Treppengeländern herunterzurutschen oder mit Gegenständen bzw. Schneebällen zu werfen.
- Arztbesuche sollten generell in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden (Sonderregelung im Einzelfall).
- Kranke Schüler, die während des Schultages die Schule verlassen müssen, melden sich beim Klassen- oder Fachlehrer am Ende der Stunde ab und erhalten von der Lehrkraft ein Formular, das sie zum Sekretariat mitnehmen. Die Abmeldung erfolgt direkt anschließend im Sekretariat (Beginn der Pause), von dort werden die Eltern benachrichtigt.
- Nach dem Ende der Erkrankung ist der Klassenlehrkraft unverzüglich (spätestens fünf Werktage nach der Wiederaufnahme des Schulbesuchs) eine schriftliche Entschuldigung für die Krankheitstage vorzulegen. Wird in dieser Zeitspanne keine Entschuldigung durch den Schüler vorgelegt, so gelten die Krankheitstage als unentschuldigte Fehltage, die als solche im Zeugnis vermerkt werden.
- Die Buslotsen unterstützen die Lehrer bei der Aufsicht am Busplatz. Sie sind dabei allen anderen Schülern gegenüber weisungsbefugt.
- Die Schule empfiehlt, Wertgegenstände (Handys/Smartphones, Geld…) zu Hause zu lassen oder während des Tages sicher in einem Schließfach der Schule zu verwahren. Alle Gegenstände, die nicht für Lehr- und Unterrichtszwecke benötigt werden, sind bei einem Verlust/bei einer Beschädigung in der Schule NICHT VERSICHERT!
- Maßnahmen bei Verletzung der Schulordnung
6.1 Abschrift der Schulordnung, ggf. Auswendiglernen einzelner Abschnitte und/oder Anfertigung eines
Aufsatzes über ein zur Verfehlung passendes Thema
6.2 Pflegearbeiten auf dem Schulgelände / im Schulgebäude (fegen, Müll aufsammeln, Gartenarbeiten etc.)
6.3 Unterstützung des Hausmeisters
6.4 Pflege der Fachräume (Küche putzen, Werkraum aufräumen)
6.5 Pflege der sanitären Einrichtungen
6.6 Benachrichtigung der Eltern
6.7 Kurzzeitiger Ausschluss vom Unterricht
6.8 Bei Nichtbeachtung dieser Maßnahmen oder bei wiederholter Verletzung der Schulordnung können Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 61 NSchG eingeleitet werden.
Scharnebeck, den 06.03.2019
Griebel
Schulleiter und
Vorsitzender der Gesamtkonferenz
[1] Im weiteren Verlauf wird aus sprachlichen Gründen lediglich von Schülern gesprochen; selbstverständlich sind damit auch unsere Schülerinnen gemeint.
Die Schulsanitäter der Schule am Schiffshebewerk
Auch in diesem Jahr wurden wieder neue Schulsanitäter ausgebildet. Nachdem die Schüler für ein halbes Jahr montags in der 7./8. Stunde an der Schulsanitäts-AG teilgenommen hatten, erfolgte dann die Ausbildung am 13. und 16. Juni. Unter der Leitung von Frau Susanne Ostermann von Deutschen Roten Kreuz wurden unsere Schüler nach dem MESI-Konzept (Medizinische Erstversorgung mit SelbsthilfeInhalten) über 12 Stunden geschult.
Die Sommerferien sind da und wir schauen wieder einmal zurück auf ein tolles letztes Halbjahr im Fach Sport. Schon zum zweiten Mal fand ein Sportkurs des zehnten Jahrgangs nicht in der Sporthalle, sondern im Fitnessstudio Day Night Sports in Lüneburg statt.